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Kilometergeld-Rechner Österreich

Berechnen Sie das amtliche Kilometergeld für beruflich veranlasste Fahrten – für Auto, Motorrad oder Fahrrad, mit oder ohne Mitfahrende.

Rechenwerte Stand August 2026. Ohne Gewähr – verbindlich sind die Angaben der jeweiligen Stelle.

Fahrt erfassen

km
Pers.
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Die amtlichen Sätze

FahrzeugSatz je kmAnmerkung
Pkw0,50 €höchstens 30.000 km im Jahr
Motorrad, Motorfahrrad0,50 €seit der Vereinheitlichung gleich wie Pkw
Fahrrad, E-Bike0,50 €eigene, niedrigere Jahresgrenze
je mitbeförderte Person0,15 €zusätzlich zum Grundsatz

Die Sätze wurden zuletzt vereinheitlicht; Pkw, Motorrad und Fahrrad werden seither gleich behandelt. Ob der hier hinterlegte Wert noch aktuell ist, prüfen Sie am besten beim Unternehmensserviceportal – gerade zum Jahreswechsel ändern sich solche Beträge.

Kilometergeld oder tatsächliche Kosten?

Beides ist möglich, aber nicht gemischt. Wer sich für die tatsächlichen Kosten entscheidet, muss sämtliche Fahrzeugkosten belegen und den beruflichen Anteil nachweisen. Das lohnt sich vor allem bei teuren Fahrzeugen mit hoher jährlicher Kilometerleistung; bei durchschnittlicher Nutzung ist das Kilometergeld meist günstiger und deutlich weniger Aufwand.

Fahrtenbuch nicht vergessen. Ohne fortlaufende Aufzeichnung mit Datum, Strecke, Zweck und Kilometerstand wird das Kilometergeld im Prüfungsfall gestrichen. Eine einfache Tabelle genügt, sie muss aber laufend geführt werden.

Abgrenzung zur Pendlerpauschale

KilometergeldPendlerpauschale
Wofürberufliche FahrtenWeg Wohnung – Arbeitsstätte
Berechnungje gefahrenem KilometerPauschalbetrag nach Entfernung
NachweisFahrtenbuchAusdruck des Pendlerrechners
WirkungWerbungskosten bzw. BetriebsausgabeWerbungskosten plus Pendlereuro als Absetzbetrag

Für den Arbeitsweg gibt es den Pendlerpauschale-Rechner.

Häufige Fragen

Wer kann Kilometergeld geltend machen?

Wer beruflich veranlasste Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug unternimmt – Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer über die Arbeitnehmerveranlagung, Selbstständige als Betriebsausgabe. Nicht darunter fallen die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; dafür gibt es die Pendlerpauschale.

Was ist mit dem Kilometergeld alles abgegolten?

Sämtliche Kosten des Fahrzeugs: Treibstoff, Wertverlust, Versicherung, Steuer, Service, Reifen, Reparaturen, Mautvignette und Parkgebühren. Deshalb liegt der Satz deutlich über den reinen Spritkosten. Zusätzlich absetzbar sind in der Regel nur Sondermaut und Unfallkosten bei beruflicher Fahrt.

Gibt es eine Obergrenze?

Steuerfreies Kilometergeld ist mit 30.000 Kilometern pro Kalenderjahr und Fahrzeug begrenzt. Beim Fahrrad liegt die Grenze niedriger. Wer mehr fährt, kann darüber hinaus die tatsächlichen Kosten nachweisen – dann aber für alle Fahrten einheitlich.

Wie muss ich die Fahrten nachweisen?

Über ein Fahrtenbuch mit Datum, Ausgangs- und Zielort, Zweck der Fahrt, gefahrenen Kilometern und Kilometerstand. Das Finanzamt verlangt es im Prüfungsfall; nachträglich rekonstruierte Aufzeichnungen werden regelmäßig nicht anerkannt.

Zählt der Weg zur Arbeit dazu?

Nein. Die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist durch den Verkehrsabsetzbetrag und gegebenenfalls die Pendlerpauschale abgegolten. Kilometergeld gibt es erst für Fahrten, die darüber hinausgehen – etwa zu Kundinnen, Baustellen oder Fortbildungen.

Quellen und weiterführende Informationen

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