Kilometergeld-Rechner Österreich
Berechnen Sie das amtliche Kilometergeld für beruflich veranlasste Fahrten – für Auto, Motorrad oder Fahrrad, mit oder ohne Mitfahrende.
Rechenwerte Stand August 2026. Ohne Gewähr – verbindlich sind die Angaben der jeweiligen Stelle.
Fahrt erfassen
Die amtlichen Sätze
| Fahrzeug | Satz je km | Anmerkung |
|---|---|---|
| Pkw | 0,50 € | höchstens 30.000 km im Jahr |
| Motorrad, Motorfahrrad | 0,50 € | seit der Vereinheitlichung gleich wie Pkw |
| Fahrrad, E-Bike | 0,50 € | eigene, niedrigere Jahresgrenze |
| je mitbeförderte Person | 0,15 € | zusätzlich zum Grundsatz |
Die Sätze wurden zuletzt vereinheitlicht; Pkw, Motorrad und Fahrrad werden seither gleich behandelt. Ob der hier hinterlegte Wert noch aktuell ist, prüfen Sie am besten beim Unternehmensserviceportal – gerade zum Jahreswechsel ändern sich solche Beträge.
Kilometergeld oder tatsächliche Kosten?
Beides ist möglich, aber nicht gemischt. Wer sich für die tatsächlichen Kosten entscheidet, muss sämtliche Fahrzeugkosten belegen und den beruflichen Anteil nachweisen. Das lohnt sich vor allem bei teuren Fahrzeugen mit hoher jährlicher Kilometerleistung; bei durchschnittlicher Nutzung ist das Kilometergeld meist günstiger und deutlich weniger Aufwand.
Abgrenzung zur Pendlerpauschale
| Kilometergeld | Pendlerpauschale | |
|---|---|---|
| Wofür | berufliche Fahrten | Weg Wohnung – Arbeitsstätte |
| Berechnung | je gefahrenem Kilometer | Pauschalbetrag nach Entfernung |
| Nachweis | Fahrtenbuch | Ausdruck des Pendlerrechners |
| Wirkung | Werbungskosten bzw. Betriebsausgabe | Werbungskosten plus Pendlereuro als Absetzbetrag |
Für den Arbeitsweg gibt es den Pendlerpauschale-Rechner.
Häufige Fragen
Wer kann Kilometergeld geltend machen?
Wer beruflich veranlasste Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug unternimmt – Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer über die Arbeitnehmerveranlagung, Selbstständige als Betriebsausgabe. Nicht darunter fallen die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; dafür gibt es die Pendlerpauschale.
Was ist mit dem Kilometergeld alles abgegolten?
Sämtliche Kosten des Fahrzeugs: Treibstoff, Wertverlust, Versicherung, Steuer, Service, Reifen, Reparaturen, Mautvignette und Parkgebühren. Deshalb liegt der Satz deutlich über den reinen Spritkosten. Zusätzlich absetzbar sind in der Regel nur Sondermaut und Unfallkosten bei beruflicher Fahrt.
Gibt es eine Obergrenze?
Steuerfreies Kilometergeld ist mit 30.000 Kilometern pro Kalenderjahr und Fahrzeug begrenzt. Beim Fahrrad liegt die Grenze niedriger. Wer mehr fährt, kann darüber hinaus die tatsächlichen Kosten nachweisen – dann aber für alle Fahrten einheitlich.
Wie muss ich die Fahrten nachweisen?
Über ein Fahrtenbuch mit Datum, Ausgangs- und Zielort, Zweck der Fahrt, gefahrenen Kilometern und Kilometerstand. Das Finanzamt verlangt es im Prüfungsfall; nachträglich rekonstruierte Aufzeichnungen werden regelmäßig nicht anerkannt.
Zählt der Weg zur Arbeit dazu?
Nein. Die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist durch den Verkehrsabsetzbetrag und gegebenenfalls die Pendlerpauschale abgegolten. Kilometergeld gibt es erst für Fahrten, die darüber hinausgehen – etwa zu Kundinnen, Baustellen oder Fortbildungen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kilometergeld und Reisekosten Unternehmensserviceportal
- Einkommensteuergesetz 1988 § 26 Z 4 RIS