Die Mietpreisbremse: Schutz für Mieter oder Bremse für den Wohnungsmarkt?

Die Mietpreisbremse ist eines der meistdiskutierten Instrumente der Wohnungspolitik in Deutschland. Befürworter sehen in ihr einen wichtigen Schutz vor stark steigenden Mieten, Kritiker hingegen eine Ursache für weniger Investitionen und einen angespannten Wohnungsmarkt. Doch was genau ist die Mietpreisbremse, wie funktioniert sie – und welche Auswirkungen hat sie in der Praxis?

Was ist die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse soll verhindern, dass Mieten bei einer Neuvermietung sprunghaft ansteigen. Sie gilt in Regionen mit „angespanntem Wohnungsmarkt“, also dort, wo Wohnraum knapp und die Nachfrage besonders hoch ist. Welche Städte oder Gemeinden darunterfallen, legen die jeweiligen Bundesländer per Verordnung fest.

Kernregel: Bei einer Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese Vergleichsmiete wird häufig anhand eines Mietspiegels ermittelt.

Wo gilt die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit automatisch, sondern nur in Gebieten, die offiziell als „angespannter Wohnungsmarkt“ ausgewiesen werden. In der Praxis betrifft das vor allem Großstädte und Ballungsräume, in denen die Nachfrage nach Wohnungen deutlich höher ist als das Angebot.

Für wen gilt sie – und welche Ausnahmen gibt es?

Grundsätzlich gilt die Mietpreisbremse für die meisten Bestandswohnungen. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen, die in der Praxis oft entscheidend sind:

  • Neubauten (erstmals vermietet nach dem 1. Oktober 2014) sind ausgenommen.
  • Umfassend modernisierte Wohnungen fallen nicht unter die Mietpreisbremse.
  • Liegt die Vormiete bereits über der zulässigen Grenze, darf diese in gleicher Höhe weiterverlangt werden.

Die Idee dahinter: Neubau und starke Modernisierung sollen nicht durch starre Preisgrenzen unattraktiv werden, weil diese Investitionen dringend benötigt werden.

Wie können Mieter eine zu hohe Miete überprüfen?

Wichtig zu wissen: Die Mietpreisbremse greift nicht automatisch. Mieter müssen aktiv werden und die Miete prüfen. Das gelingt typischerweise so:

  • Vergleich mit dem Mietspiegel (falls vorhanden)
  • Vergleich mit ähnlichen Wohnungen in Lage, Größe und Ausstattung
  • Einholen von Beratung, z. B. über Mietervereine oder Rechtsberatung

Wenn die Miete deutlich über der zulässigen Grenze liegt, können Mieter eine Rüge aussprechen. Ab dem Zeitpunkt der Rüge kann die Miete angepasst werden – rückwirkend gilt das in der Regel nicht automatisch.

Pflichten von Vermietern

Vermieter müssen auf Nachfrage Informationen geben, wenn sie sich auf eine Ausnahme berufen – etwa auf eine hohe Vormiete oder eine umfassende Modernisierung. In vielen Fällen entscheidet die Transparenz darüber, ob die Mietpreisbremse praktisch durchgesetzt werden kann.

Kritik an der Mietpreisbremse

Kritiker bemängeln vor allem:

  • Begrenzte Wirkung: In vielen Städten dämpft sie Mieterhöhungen nur leicht.
  • Wohnraummangel bleibt: Eine Preisgrenze schafft keine neuen Wohnungen.
  • Weniger Anreize für Investitionen in manchen Marktsegmenten.
  • Bürokratischer Aufwand für Mieter und Vermieter.

Besonders umstritten ist, dass die Mietpreisbremse oft nur dann wirkt, wenn Mieter aktiv rügen – und das tun viele aus Unsicherheit oder aus Sorge um das Mietverhältnis nicht.

Argumente der Befürworter

Befürworter halten dagegen: Ohne Mietpreisbremse könnten Mieten bei Neuvermietungen in begehrten Lagen noch schneller steigen. Sie sehen die Regelung als:

  • Schutz vor Verdrängung einkommensschwächerer Haushalte
  • soziales Korrektiv in stark angespannten Märkten
  • Überbrückung, bis mehr leistbarer Wohnraum geschaffen wird

Fazit: Nützlich – aber kein Ersatz für mehr Wohnraum

Die Mietpreisbremse kann extreme Mietsteigerungen bei Neuvermietungen begrenzen, löst aber nicht das Grundproblem: den Mangel an bezahlbaren Wohnungen. Langfristig bleibt der Neubau – insbesondere im leistbaren Segment – die entscheidende Stellschraube. Ob die Mietpreisbremse verlängert, verschärft oder reformiert wird, ist letztlich eine politische Frage. Klar ist: Allein wird sie den Wohnungsmarkt nicht entspannen.