Neue Powerbank-Regeln bei Austrian Airlines (AUA) seit 15. Januar 2026
Seit dem 15. Januar 2026 gelten bei Austrian Airlines (AUA) deutlich strengere Sicherheitsregeln für Powerbanks und externe Akkus. Ziel ist es, das Risiko von Überhitzung, Kurzschluss und Bränden in der Kabine weiter zu reduzieren. Lithium-Ionen-Akkus können bei Beschädigung oder Defekt gefährlich werden – deshalb werden Transport und Nutzung nun klarer eingeschränkt.
Warum werden die Regeln verschärft?
Powerbanks enthalten Lithium-Zellen, die bei mechanischer Beschädigung, Produktionsfehlern oder Überlastung stark erhitzen und im schlimmsten Fall brennen können. Entscheidend ist: In der Kabine kann die Crew schneller reagieren als im Frachtraum. Daher sollen Akkus so verstaut werden, dass sie sichtbar, erreichbar und im Notfall sofort kontrollierbar sind.
Die wichtigsten Regeln im Überblick
- Nur im Handgepäck: Powerbanks dürfen ausschließlich im Handgepäck transportiert werden – niemals im aufgegebenen Gepäck.
- Nicht ins Gepäckfach über den Sitzen: Powerbanks dürfen nicht mehr in den Gepäckfächern über den Köpfen verstaut werden.
- Erlaubte Lagerung an Bord: Am Körper (z. B. Jackentasche), in der Sitztasche des Vordersitzes oder unter dem Sitz.
- Anzahl: Maximal zwei Powerbanks pro Passagier.
- Kapazität: Bis 100 Wh erlaubt. Powerbanks über 100 Wh (bis max. 160 Wh) benötigen eine vorherige Genehmigung von Austrian Airlines.
- Nutzung an Bord verboten: Powerbanks dürfen während des Fluges weder benutzt noch geladen werden.
- Schutz vor Kurzschluss: Powerbanks sollten gegen Kurzschluss gesichert sein (z. B. Originalverpackung, Schutzkappe, Hülle; Anschlüsse abdecken).
Was bedeutet das praktisch für Passagiere?
Für Reisende heißt das vor allem: Powerbanks gehören zwar weiterhin ins Handgepäck, müssen aber so verstaut werden, dass sie nicht „weggeräumt“ sind. Im Overhead-Bin (Gepäckfach oben) könnten Akku-Probleme zu spät auffallen. In der Sitztasche oder unter dem Sitz ist ein Gerät schneller erreichbar, falls es heiß wird oder Rauch entsteht.
Auch wichtig: Wer an Bord normalerweise Smartphone oder Kopfhörer per Powerbank lädt, muss umdenken. Das Laden und Benutzen der Powerbank ist untersagt. Planen Sie daher besser mit ausreichend Akkustand vor dem Boarding oder nutzen Sie – falls vorhanden – andere Bordstromlösungen gemäß Airline-Vorgaben.
Tipps: So packen Sie richtig
- Prüfen Sie vor Reiseantritt die Angabe Wh auf der Powerbank (nicht nur mAh).
- Nehmen Sie nur Powerbanks mit, die Sie wirklich brauchen (max. zwei Stück).
- Transportieren Sie Powerbanks in einer Hülle oder der Originalverpackung.
- Verstauen Sie die Powerbank so, dass Sie sie beim Boarding bei Bedarf schnell umplatzieren können.
- Bei >100 Wh: Genehmigung rechtzeitig vorab klären.
Offizielle Infos & Links
Die offiziellen Regelungen finden Sie hier:
Zusammenfassend kann man sagen, dass
die neuen AUA-Regeln seit dem 15. Januar 2026 Powerbanks klar stärker einschränken: Sie dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden, müssen in der Kabine griffbereit (nicht im oberen Gepäckfach) verstaut sein, pro Person sind maximal zwei Geräte bis 100 Wh erlaubt, größere Modelle benötigen Genehmigung – und das Verwenden oder Laden an Bord ist untersagt. Wer diese Punkte beachtet und seine Powerbank gegen Kurzschluss schützt, reist weiterhin problemlos und deutlich sicherer.