In Österreich und Deutschland gibt es unterschiedliche Ansätze, wenn es um das Thema Organspende geht – ein Unterschied, der nicht nur juristische, sondern auch emotionale und ethische Implikationen hat.

Die Widerspruchslösung in Österreich

Österreich setzt auf die sogenannte Widerspruchslösung. Das bedeutet, dass jede:r Bürger:in grundsätzlich als Organspender:in gilt, es sei denn, er oder sie hat zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen. Diese Regelung führt dazu, dass die Spenderquote in Österreich vergleichsweise hoch ist. Die Hürden für eine Organspende sind gering, was vielen Menschen auf Organwartelisten zugutekommt.

Für die Angehörigen kann diese Regelung eine Erleichterung darstellen, da sie im Falle eines plötzlichen Todes nicht mit der schwierigen Entscheidung konfrontiert werden, ob Organe entnommen werden sollen oder nicht. Allerdings ist es wichtig, dass die persönliche Entscheidung zu Lebzeiten klar kommuniziert wird, um Missverständnisse zu vermeiden.

Die Entscheidungslösung in Deutschland

Deutschland verfolgt hingegen die Entscheidungslösung. Hier ist die Organspende nur möglich, wenn der oder die Verstorbene zu Lebzeiten zugestimmt hat, beispielsweise durch einen Organspendeausweis. Fehlt diese Zustimmung, müssen die Angehörigen entscheiden. Dies kann eine enorme emotionale Belastung für die Hinterbliebenen darstellen, weshalb der Organspendeausweis als eine Möglichkeit der Entlastung gesehen wird.

Im Jahr 2020 wurde in Deutschland eine Reform diskutiert, die eine Widerspruchslösung nach österreichischem Vorbild einführen wollte. Diese stieß jedoch auf erheblichen Widerstand und wurde letztlich abgelehnt. Der gesellschaftliche Diskurs und die ethischen Bedenken spielten dabei eine große Rolle.

Was bedeutet das für die Bürger:innen?

Für Menschen in Österreich bedeutet die Widerspruchslösung, dass sie aktiv werden müssen, wenn sie nicht als Organspender:in in Frage kommen möchten. Eine Registrierung im Widerspruchsregister ist hierfür notwendig. In Deutschland hingegen sollte jede:r, der oder die Organspender:in sein möchte, das durch eine entsprechende Willenserklärung, beispielsweise über einen Organspendeausweis, bekunden.

Beide Systeme haben ihre Vor- und Nachteile, doch im Mittelpunkt steht immer die Möglichkeit, Leben zu retten. Bewusstseinsbildung und Aufklärung sind entscheidend, um die Bereitschaft zur Organspende zu erhöhen und gleichzeitig die Rechte der Einzelnen zu respektieren.

Unabhängig von der Regelung ist eines klar: Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema und eine klare Kommunikation des eigenen Willens sind der Schlüssel zu einer verantwortungsvollen Organspendekultur.