Schimmel in der Wohnung ist nicht nur ein ästhetisches Problem, sondern kann auch gesundheitliche Risiken bergen. Vor allem in Mietverhältnissen stellt sich die Frage, wer für die Beseitigung aufkommen muss. In Österreich gibt es dazu klare rechtliche Vorgaben, die Mieter und Vermieter kennen sollten.

Wer ist verantwortlich?

Grundsätzlich gilt: Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung in einem brauchbaren Zustand zu halten. Das bedeutet, dass er für bauliche Mängel verantwortlich ist, die zu Schimmel führen können, wie etwa undichte Fenster oder fehlerhafte Dämmungen. Tritt Schimmel aufgrund eines solchen Mangels auf, muss der Vermieter die Kosten für die Sanierung tragen.

Anders sieht es aus, wenn der Mieter durch unsachgemäßes Verhalten, wie unzureichendes Lüften oder Heizen, zum Schimmelbefall beiträgt. In diesem Fall kann der Mieter zur Verantwortung gezogen werden und für die Kosten aufkommen müssen. Wichtig ist, dass der Vermieter die Schuld des Mieters nachweisen kann, was in der Praxis oft schwierig ist.

Tipps zur Vorbeugung von Schimmel

  • Richtiges Lüften: Regelmäßiges Stoßlüften ist entscheidend. Öffnen Sie mehrmals täglich die Fenster für einige Minuten, um die Luftfeuchtigkeit zu reduzieren.
  • Heizen nicht vergessen: Auch wenn es verlockend ist, in ungenutzten Räumen die Heizung abzudrehen, sollte die Temperatur nicht zu stark absinken. Kalte Luft kann weniger Feuchtigkeit aufnehmen, was die Schimmelbildung begünstigt.
  • Möbel von Außenwänden abrücken: Stellen Sie Möbelstücke nicht direkt an Außenwände, um die Luftzirkulation zu ermöglichen.

Schimmel beseitigen: Was tun?

Ist der Schimmel bereits da, sollte er schnellstmöglich entfernt werden. Kleinere Stellen kann man mit speziellen Schimmelentfernern aus dem Handel selbst behandeln. Bei großflächigem Befall oder wenn die Ursache unklar ist, sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.

Die Kostenübernahme für die Beseitigung hängt von der Ursache des Schimmels ab. Bei baulichen Mängeln ist der Vermieter in der Pflicht, während bei unsachgemäßer Nutzung der Mieter haften kann.

Rechtliche Schritte

Kommt es zum Streit über die Verantwortlichkeit, kann der Mieterschutzverband oder ein Anwalt für Mietrecht weiterhelfen. Auch das Schlichtungsamt in größeren Städten bietet Unterstützung an.

Schimmel ist ein ernstzunehmendes Thema, das sowohl Mieter als auch Vermieter betrifft. Durch präventive Maßnahmen und eine klare Kommunikation können viele Probleme vermieden werden.