Wenn sich in der Wohnung Schimmel ausbreitet, ist der Ärger groß. Doch noch größer wird er oft, wenn es um die Frage geht, wer für die Beseitigung der Schäden aufkommen muss, besonders in einer Eigentümergemeinschaft. In Österreich gibt es klare gesetzliche Regelungen, die dabei helfen können, den Verantwortlichen festzustellen.
Die Rolle der Eigentümergemeinschaft
In Österreich sind viele Wohnungen Teil einer Eigentümergemeinschaft, die gemeinschaftlich über die Instandhaltung und Verwaltung des Gebäudes entscheidet. Dabei ist die Unterscheidung zwischen allgemeinem und sonderrechtlichem Eigentum entscheidend. Während das allgemeine Eigentum alle Teile umfasst, die gemeinschaftlich genutzt werden, wie zum Beispiel Fassaden und Dächer, gehört das sonderrechtliche Eigentum dem jeweiligen Wohnungseigentümer.
Was passiert bei Schäden durch Schimmel?
Entsteht der Schimmel durch Mängel am allgemeinen Eigentum, wie etwa durch Risse in der Fassade, ist in der Regel die Eigentümergemeinschaft für die Beseitigung der Schäden verantwortlich. Dies bedeutet, dass die Kosten auf alle Eigentümer umgelegt werden können. Entsteht der Schimmel hingegen durch Probleme im Bereich des sonderrechtlichen Eigentums, muss der jeweilige Wohnungseigentümer selbst dafür aufkommen.
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen für die Verwaltung von Wohnungseigentum in Österreich finden sich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Laut WEG ist die Eigentümergemeinschaft verpflichtet, das Gebäude in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch die Beseitigung von Schäden, die das Gemeinschaftseigentum betreffen. Die Eigentümer sind jedoch nicht verpflichtet, Schäden zu beheben, die durch eigenes Verschulden oder durch das Verschulden Dritter entstanden sind.
Praktische Tipps zur Schadensvermeidung
Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist es sinnvoll, regelmäßige Wartungen am Gebäude durchzuführen und frühzeitig auf Mängel hinzuweisen. Zudem sollte eine Gebäudeversicherung vorhanden sein, die bestimmte Risiken abdeckt. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen, um Klarheit über die Zuständigkeiten zu erlangen.
Fazit
Schimmel ist ein ernstes Problem, das schnell zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann. In einer Eigentümergemeinschaft ist es wichtig, die Zuständigkeiten klar zu regeln und vorhandene gesetzliche Bestimmungen zu nutzen. So können die Kosten gerecht verteilt und unnötige Streitigkeiten vermieden werden.